Sie suchen nach einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Nicht jede Branche ist gleich – so sind auch die Risiken, denen Sie als Unternehmer oder Freiberufler ausgesetzt sind, sehr individuell. Daher ist es wichtig, dass Ihre Vermögensschadenhaftpflicht maßgeschneidert für Sie ist.

BERUFSHAFTPFLICHT (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die IT-Branche)

Berufshaftpflicht-Versicherung Leistung z.B.

•  Schutz vor finanziellen Schäden bei einem Kunden durch einen Fehler
•  Programmierfehler und Sicherheitslücken
•  Fehlerhafte oder verzögerte Leistungserbringung
•  Urherberrechtsverletzung und Virenübertragung
•  Schutz bei gesetzlicher und vertraglicher Haftung
•  Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche (passiver Rechtsschutz)
•  Umfassende Deckung bei Verletzung geistigen Eigentums inkl. Abmahnschutz

Service-Leistungen z.B.
Prävention: Kostenlose Online-Rechtsschulungen zu Themen wie
•  Vertragsrecht,
•  Datenschutz und
IP-Recht, durchgeführt von ausgewählten Juristen aus den jeweiligen Rechtsgebieten

 

Ausgewählte PRODUKT-HIGHLIGHTS der IT-BERUFSHAFTPFLICHT:

  • Mitversicherung gesetzlicher und vertraglicher Haftung: Die Versicherung leistet bei Ansprüchen bzw. übernimmt die Schadenabwehr unberechtigter Forderungen aus gesetzlicher sowie vertraglicher Haftung – auch verschuldensunabhängig!
  • Schutz bei Verletzung fremder Rechte: Schutz bei Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter inkl. Abmahnschutz z.B. bei Verletzung von Marken- und Urheberrechten, Persönlichkeits- und Lizenzrechten. Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße sind ebenfalls mitversichert.
  • Weitreichende Eigenschadendeckung verfügbar: Key-Man-Cover (Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen), Verlust auftragsnotwendiger Dokumente, Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers, Honorarersatz nach berechtigter Kündigung des Auftraggebers, Abwehrkosten bei Patentrechtsverletzungen und bei Insolvenzanfechtung (Versicherungsnehmer wird vom Insolvenzverwalter seines Kunden aufgefordert, eine zu Recht erhaltene Zahlung zurückzugeben).
  • Faire Vertragslaufzeit: Von ein oder drei Jahren. Die Versicherung gewährt über die Vertragslaufzeit hinaus z.B. eine sechs-monatige Rückwärtsversicherung ohne Bestehen einer Vorversicherung, d.h. Schäden, die bis zu sechs Monate vor Versicherungsbeginn eingetreten sind und bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, sind automatisch mitversichert und gehen nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers. Gibt der Versicherungsnehmer sein Gewerbe auf (Risikowegfall), gewährt die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von fünf Jahren. Zudem können Schäden, die in der gesamten Vertragslaufzeit eingetreten sind, zeitlich unbegrenzt gemeldet werden.

 

Die in der IT-Branche üblichen Tätigkeiten und Nebenrisiken, auch aus Arbeitnehmerüberlassung oder als Datenschutzbeauftragter sind automatisch mitversichert!

  • Software-Entwicklung (inkl. Apps) und Systemintegration
  • Computer-, Hardware- und Softwarehandel
  • IT-Beratung und IT-Schulungen
  • Web-Dienstleistungen
  • Netzwerkservices
  • Rechenzentren und Rechenzentrumsdienstleistungen/ -services (inkl. Cloud)

 

Einfache Lösungen bis zu € 3.000.000 Umsatz!

SCHADENBEISPIEL
In einem von betreuten Unternehmen kommt es bei der Wartung zu einem weitreichenden und schwerwiegenden System-Absturz. Nach Wiederinbetriebnahme stellt sich heraus, dass Daten gelöscht wurden, die in kürzester Zeit wiederhergestellt werden müssen. Die Versicherung ersetzt die Kosten der Datenwiederherstellung von 8.000 Euro in voller Höhe.
SCHADENBEISPIEL
Es wurde eine Standard-Software für ein Krankenhaus installiert und angepasst. Im Echtzeitbetrieb stellt sich heraus, dass die Datenverarbeitung mit drei bis fünf Minuten pro Vorgang deutlich langsamer ist als zuvor. Ursache sind Fehler in der Software bzw. der Datenbank-Architektur, die in einem Probebetrieb hätten festgestellt werden können. Das Krankenhaus beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung eines fünf-stelligen Schadenersatzanspruchs. Die Versicherung unterstützt bei der Abwehr – der Anspruch kann in der Höhe nicht bewiesen werden und die Software kann angepasst werden.
SCHADENBEISPIEL
Unser Kunde programmiert bei seinem Auftraggeber ein automatisches Kransystem. Wegen eines Programmierfehlers kommt es zu ungeführten Bewegungen des Krans. Einer Kettenreaktion folgend fährt der Kran durch ein Absperrgitter und wird erheblich beschädigt. Die Versicherung regulierte Schaden beträgt 25.000 Euro.

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