Directors & Officers Versicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Manager (Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Geschäftsführer) von juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen), aber auch für Prokuristen oder leitende Angestellte interessant.

Als Vermögensschaden gilt ein finanzieller Nachteil, der keinen Personen- oder Sachschaden darstellt.

Führungspositionen in Unternehmen bergen Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen und der Manager muss beweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr).

Alle diese Personen haften für Pflichtverletzungen bei Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten sowohl im Innenverhältnis als auch gegenüber außenstehenden Dritten mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Haftung mit dem Privatvermögen
Alle Manager (wie oben beschrieben), können persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit ihrem Privatvermögen, für im Rahmen ihrer Tätigkeit schuldhaft begangene Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden.

Haftung – gesamtschuldnerisch
Die Haftung besteht generell gesamtschuldnerisch, sodass zum Beispiel jeder Vorstand oder Geschäftsführer nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern auch im vollen Umfang für die Fehler der anderen Mitglieder der Geschäftsleitung.

Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen & Dritten
Aus der Tätigkeit ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch, in bestimmten Fällen, gegenüber Dritten (Außenhaftung).

Die D&O-Versicherung übernimmt drei wesentliche Aufgaben, wenn ein Schadensfall aufgetreten ist:
Prüfung
Zunächst ist zu klären, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
Zahlung
Bei begründetem Anspruch erfolgt die Leistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sofern der Versicherer nach Prüfung der Meinung ist, dass den Manager keine Haftung trifft, führt der Versicherer nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt die anfallenden Verfahrenskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Warum?
Inanspruchnahmen auf Schadenersatz aber auch strafrechtliche Ermittlungen stehen heute – nicht zuletzt aufgrund eines gestiegenen Begehrlichkeitsverhaltens potenziell Geschädigter – an der Tagesordnung.

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