55% Prämienbezuschußung für Landwirte (2019)

Durch die Änderung des Hagelversicherungsförderungsgesetzes wird ab 01.01.2019 die vom Landwirt zu bezahlende Prämie für die Risiken Hagel, Sturm, Dürre, Frost und Überschwemmung (gilt für alle landwirtschaftlichen Kulturen) sowie Tierseuchen und Tierkrankheiten in der Tierversicherung mit 55% bezuschusst. Ebenso wurde die Versicherungssteuer adaptiert. Zukünftig beträgt diese 0,2 Promille der Versicherungssumme, statt wie bisher 11% der Versicherungsprämie.

Das Jahr 2019 hat Österreich verschiedene Wetterextreme gebracht. Die massive Dürre im Norden und Westen Österreichs setzte vor allem dem Grünland stark zu. Überschwemmungen im Süden und Osten des Landes verursachten ebenso schwere Schäden in der Landwirtschaft. Der Rübenrüsselkäfer vernichtete im Frühjahr große Teile der heimischen Rübenproduktion. In den Sommermonaten wurden vor allem Acker-, Wein- und Obstkulturen von Hagel geschädigt. Insgesamt entstand durch all diese Ereignisse ein Schaden von ca. 270 Millionen Euro.  Das zeigt wie wichtig Risikovorsorge in der Landwirtschaft ist. Quelle: Österreichische Hagelversicherung

Weinversicherung
Wein ist eine anspruchsvolle Pflanze. Für einen hervorragenden Jahrgang ist ein ganzes Jahr Arbeit nötig. Leider kann das Wetter zu jeder Jahreszeit unangekündigt großen Schaden anrichten. Sichern Sie Ihren Weingarten individuell ab.

Weinversicherung
frei wählbare Versicherungssumme für Weintrauben bei Schäden durch Hagel und Frost. Wählen Sie die passende Versicherungssumme pro Hektar. Die Hagelversicherung entschädigt Sie bei Hagel ab einem Ertragsverlust von 11 %. Es gelten 10 % Selbstbehalt.
Ab dem Stadium „Weichwerden der Beeren“ werden für den Mehraufwand nach Hagel bis zu 10 % der Versicherungssumme zusätzlich ausbezahlt.
In der Variante Plus werden auch Fäulnisschäden nach Hagel entschädigt.
Eine Frostentschädigung bekommen Sie ab einem Ertragsverlust von 36 %.
Für die Wein Versicherung Großschaden gilt für Hagel ein Selbstbehalt von 20 % der Versicherungssumme.

Junganlagen
Versichern Sie auch Ihre Junganlagen gegen Hagel.
Die Versicherungssumme für Ihre Junganlagen wählen Sie am Antrag frei aus. Der Selbstbehalt bei Hagelschäden beträgt 10 % der Versicherungssumme.
In der Wein Versicherung sind Junganlagen zusätzlich gegen Frost versicherbar.
Die Haftung für Frostschäden ab 36 % beginnt ab dem zweiten Austrieb nach der Auspflanzung.

Rebholz und Rebschulen
Die Hagelversicherung versichert Ihr Rebholz, Selektionsrebholz, die Unterlagsreben und Ihre Rebschule gegen Hagel.
Die Versicherungssumme wählen Sie am Antrag frei aus. Der Selbstbehalt bei Hagelschäden beträgt 10 % der Versicherungssumme.
Sichern Sie Ihre Rebschulen bis 31. März zusätzlich gegen Schäden durch Frost ab.

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