Die KFZ-Werkstättenversicherung bietet umfassenden Schutz

Die Haftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und die Versicherungen gegen elementare Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und Naturkatastrophen, sowie der Einbruchdiebstahl Baustein und eine Versicherung bei Raub, aber auch den Glasbruch und eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung können sie absichern.

Betriebshaftpflicht für die KFZ Werkstatt
Kfz-Werkstätten sollten sich unbedingt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Schadensfall absichern. Kommt ein Dritter durch die betrieblichen Tätigkeiten zu Schaden, haftet die Kfz-Werkstatt in vollem Umfang. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung können hohe Schäden daher existenzbedrohend für sie persönlich sein.

Betriebshaftpflicht – Leistungen
Prüfung der Haftung
Übernahme berechtigter Schadensforderungen
passiver Rechtsschutz – Abwehr unberechtigter und zu hoher Forderungen
versichert sind: Betriebsinhaber, Geschäftsführer, alle Mitarbeiter
versicherte Schäden: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
Höhe der Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht? Meine Empfehlung: so hoch als möglich!
Als Eigentümer und Geschäftsführer haften Sie umfassend!

Unsere Lösungen können auf Wunsch und Bedarf folgende Deckungen enthalten:

  • Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz (Begutachtungsplakette)
  • Schäden an Kundenfahrzeugen außerhalb der Betriebsstätte
  • Diebstahl oder Raub von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen
  • Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Dieselrauchgasmessungen
  • Hebebühnen
  • Schäden an Fahrzeugen
  • Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen
  • Umweltpaket
  • Sachschäden durch Umweltstörung, Umweltsanierungskosten
  • Schäden an Kraftfahrzeugen am Betriebsgrundstück
  • Haftungsrisiken bei automatische Waschstrassen
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