Damit der Schaden bezahlt werden kann, für den man Haftung zu übernehmen hat!

Genau wie die Privathaftpflichtversicherung ist auch die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Doch Tatsache ist, dass man auch im gewerblichen Bereich für Schäden, die man zu verantworten hat, haftbar ist.

Die Betriebshaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und reguliert  berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten, sofern die Schäden im Deckungsumfang mitversichert sind.

Da derartige Schäden und Haftpflichtansprüche per Gesetz nicht beschränkt sind, sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung die eigene Geschäftstätigkeit und damit auch die Existenz des Unternehmens.


Auszug aus meinem Produktangebot:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Pflichthaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung