Ärzte – Unfallversicherung mit Sonder-Gliedertaxe
Eine unfallbedingte Invalidität – auch nur von einzelnen Fingergliedern – hätte massive Folgen für einen Arzt.
Ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Wenn Sie an die Risiken eines freiberuflichen Zahnarztes denken, werden sie sagen – allerdings! Und tatsächlich deckt die private Unfallversicherung zu einem großen Teil das finanzielle Risiko von Unfallfolgen ab. Die AUVA bietet nur einen „Arbeits-Unfallschutz“, also während der Zeit, in der Sie in der Ordination und auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit nach Hause sind. Arbeitsunfälle passieren bei Zahnärzten statistisch mit einem Prozentsatz von deutlich unter 10 % der Fälle. Die über 90% der real passierenden Unfälle und ihrer Folgen sollten aber auch abgesichert werden. Und das erledigt die private Unfallversicherung.
Kapitalleistung bei Unfall-Invalidität!
Sinnvoll und wichtig ist das Kernstück einer Unfallversicherung – die Unfall-Invalidität. Natürlich gibt es aber auch in der Unfallversicherung zahlreiche, mehr oder weniger wertvolle weitere Bausteine, eine individuelle Auswahl ist hier wichtig und notwendig. Die Unfall-Invalidität und/oder den Unfall-Todesfall abzusichern, bietet unübersehbare Vorteile, mit finanziellen Folgen zurechtzukommen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeits-Rente mehr abschließen können, wird auch der Unfall-Renten-Baustein seine Berechtigung haben. Der Unfall-Kosten-Baustein umfasst Such- u. Bergekosten und die vielen von der Sozialversicherung nicht abgedeckten sonstigen Kosten rund um einen Unfall.
Ärzte-Sonder-Gliedertaxe
Das bisher beschriebene gilt fast für jeden, der eine Unfallversicherung hat. Eine Besonderheit, die neben einzelnen Humanärzte-Fachrichtungen wie Chirurgen und Anästhesisten eben nur für Zahnärzte möglich ist, ist die Vereinbarung einer Sonder-Gliedertaxe.
Worauf sollten Sie noch achten:
Progression: Eine gute Idee, um für höhere Invaliditätsgrade auch höhere Leistungen bereitzustellen.