Verpflichtungen für Jubiläumsgelder – eine unterschätzte Belastung für viele Unternehmen
Langjährig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein unverzichtbarer Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs der österreichischen Wirtschaft
Die Sozialpartner haben in zahlreiche Kollektivverträge für genau diese Betriebstreue Anspruch auf Auszahlung von Jubiläumsgeldern hinein verhandelt. Diese Ansprüche entstehen oft mehrfach und steigen, je länger jemand im Unternehmen beschäftigt ist.
Zum Beispiel ein Auszug aus dem KV für Handelsangestellte:
JUBILÄUMSGELDER
Für langjährige Dienste werden dem Angestellten nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von
- 20 Jahren mindestens 1 Brutto-Monatsgehalt,
- 25 Jahren mindestens 1,5 Brutto-Monatsgehälter,
- 35 Jahren mindestens 2,5 Brutto-Monatsgehälter,
- 40 Jahren mindestens 3,5 Brutto-Monatsgehälter.
als einmalige Anerkennungszahlung gewährt.
Insgesamt können je MitarbeiterIn dadurch viele Tausend Euro an Verpflichtung entstehen, unter Berücksichtigung der anfallenden Lohnnebenkosten und Dienstgeberabgaben noch deutlich mehr.
Für einen Unternehmer ist Risikomanagement und Liquiditätsplanung essentiell. Deshalb ist es notwendig für diese Betriebe ein maßgeschneidertes Konzept zu schnüren.
Ob eine Firma betroffen ist und wenn ja, in welcher Höhe Verpflichtungen auf das Unternehmen zukommen, kann individuell berechnet werden.
Die Vorteile:
- geringere Liquiditätsbelastung im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen
- gleichmäßig planbarer finanzieller Aufwand
- der Unternehmer entscheidet frei, für welche Mitarbeiter dieses Modell gemacht wird
- entstehende Juibläumsgeldansprüche können inkl. LNK ausfinanziert werden
Unser spezielles Angebot:
Wir bieten ein speziell zur Auslagerung von Jubiläumsgeldansprüchen erstelltes Produkt an, das sowohl die steuerlichen Vorteile der Jubiläumsgelddirektversicherung beinhaltet, als auch eine einfache Abwicklung garantiert! Wir finanzieren nämlich alle Jubiläumsgeldanspruche eines Mitarbeiters in nur einem Vertrag – egal wie oft hier eine Zahlung fällig wird!