Tipps zur Buft Versicherung Teil III
Fragen zur Risikoeinschätzung am Antrag sorgfältig und exakt beantworten!
Die Antragsfragen sind umfassend und genau zu beantworten. Alles andere kann teuer werden. Stellt der Versicherer nämlich, nach Eintritt einer z.B. chronischen Erkrankung fest, dass ihm beim Abschluss etwas verschwiegen wurde, kann er vom Vertrag zurücktreten und muss nicht leisten. Sie bekommen auch keinen Cent Ihrer Prämien retour! Mit dieser unerbittlichen Folge will der Gesetzgeber hier sehr effektiv korrekte Angaben erzwingen. Und die Überprüfung der Angaben kann der Versicherer im Leistungsfall leicht vornehmen: denn ohne Einverständniserklärung, dass er volle Einsicht bei Sozialversicherung und bei den Arztkollegen nehmen kann, gibt in Österreich kein Versicherer BUFT-Schutz.