Schnee und Glatteis – Schadenersatz bei Sturz
Schnee und Glatteis – Schadenersatz bei Sturz
Schadenersatz gibt es nur bei Verschulden durch jemand anderen! Der Grad des Verschuldens ist hier sehr wichtig. Ein Wegehalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Aber wenn ein Vertragsverhältnis zu berücksichtigen ist (Mieter, Kunde …), reicht aufgrund der nebenvertraglichen Sorgfaltspflichten leichte Fahrlässigkeit.
Achtung! Auf Gehsteigen haben Anrainer eine konkrete gesetzliche Räumpflicht und haften dadurch schon bei leichter Fahrlässigkeit.