Manager Rechtsschutz – Die zivilrechtliche Seite
Die zivilrechtliche Seite
Als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG haften Sie für die Verletzung von Sorgfaltspflichten persönlich und mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Besonders streng ist diese Haftung im Bereich der Innenhaftung, also gegenüber der Gesellschaft:
- Führungsgremien haften gesamtschuldnerisch, das heißt, Sie können auch für solche Vermögensschäden zur Rechenschaft gezogen werden, die Ihre Kollegen verursacht haben.
- Es gilt eine Umkehr der Beweislast. Nicht das Unternehmen muss beweisen, dass Sie einen Fehler gemacht haben, sondern Sie müssen beweisen, dass Sie – oder Ihr Kollege – zum damaligen Zeitpunkt alles richtig gemacht haben. Ein fast unmögliches
Unterfangen.
Die Rechtsprechung hat darüber hinaus entschieden, dass der Aufsichtsrat einer AG den Vorstand haftbar machen muss, soweit sich Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten ergeben. Aber auch in Fällen der Außenhaftung, also gegenüber Dritten (zum Beispiel Finanzamt, Sozialversicherungsträger oder im Insolvenzfall Gläubiger), lassen Rechtsprechung und Gesetzgeber in vielen Fällen einen Durchgriff auf das Privatvermögen des Top-Managers zu. Dies wird immer dann relevant, wenn das Unternehmen, für das der Top-Manager tätig ist, seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllt oder nicht mehr erfüllen kann.
Sie haben viel zu verlieren: Ihre Existenz und Ihren guten Ruf. Neben der persönlichen Haftung geht es auch um Ihren beruflichen Ruf. In dieser Situation benötigen Sie die Hilfe von Profis.