Irrtümer beim Thema Führungskräfte-Rechtsschutz
Die größten Irrtümer zum Führungskräfte-RS
- Ich besitze doch ohnehin eine Privat-RS Versicherung, wo ich Deckung bei dienstrechtlichen Problemen habe. Wozu soll ich denn nun auch noch einen Führungskräfte-Rechtsschutz abschließen?
- Mein Arbeitgeber hat ohnehin eine Universal-Straf-Rechtsschutz-Deckung für das Unternehmen abgeschlossen, da bin ich ohnedies mitversichert!
- Kein Problem – bei der D&O-Versicherung bin ich als Prokurist ohnehin abgesichert.
- Ist doch vernünftiger, wenn ich die Konditionen durch meinen Arbeitgeber ausverhandeln lasse!
- So gewissenhaft wie ich bin, da kann man mir doch unmöglich etwas vorwerfen!