Drohnenversicherung – Quadcopter
Eine Haftpflichtversicherung ist gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) für Flugmodelle, die kein Spielzeug sind, und für Drohnen der Klasse 1 und 2, verpflichtend!
Vom Geschenk für Kinder bis zum Landvermessungsgerät im Wert von fünf Mio. Euro, wir versichern alle Flugmodelle – das sind solche, die ausschließlich zum Fliegen gedacht sind – und Drohnen der Klasse 1 mit der notwendigen Bewilligung der Austro-Control.
Die Prämien bewegen sich zwischen 130 und 175 Euro jährlich – je nachdem, ob privat oder gewerblich genützt – für eine Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro.
Versicherungspflicht
Drohnen werden in mehrere Klassen eingeteilt: Spielzeuge, Flugmodelle (ohne Kamera) sowie unbemannte Luftfahrzeuge der 1. und 2. Klasse. Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.
Generell gilt:
Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug (bis 250 g) definiert sind, besteht Versicherungspflicht UND – sobald sie für z.B. Foto- oder Filmflüge verwendet werden – zusätzlich Bewilligungspflicht durch die Austro-Control.
Drohnen-Kategorien
- Kleine Drohnen mit max. 250 g Abfluggewicht sind als „Spielzeug“ klassifiziert. Sie müssen eine maximale Flughöhe von 30 m einhalten und sind nicht versicherungspflichtig.
- Flugmodelle unter 25 kg sind kein Spielzeug im Sinn der oben angeführten Definition, es besteht Versicherungspflicht und sie unterliegen dem Luftfahrtgesetz.
- Für Flugmodelle über 25 kg und Drohnen der Klasse 1 besteht Versicherungspflicht, sie unterliegen dem Luftfahrt-Gesetz UND sie benötigen eine Bewilligung durch die Austro-Control. Die Austro-Control legt die Verwendung, das Einsatzgebiet und die Piloten fest. Das Flugobjekt muss mit freiem Auge sichtbar sein.
Drohnen der Klasse 2 sind Anfragepflichtig und nur nach individueller Prüfung versicherbar. Das sind solche, die selbstständig im Flug verwendet und ohne Sichtverbindung betrieben werden, z.B. wenn der Pilot in Wien sitzt und die Drohne Stromleitungen in Tirol abfliegt.