Die Radfahrsaison – Achtung Helmpflicht für Minderjährige!
Alle Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm aufsetzen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Das gilt auch, wenn sie nur in einem Anhänger mitfahren oder auf dem Kindersitz bei den Eltern. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm tatsächlich trägt, ist die Aufsichtsperson. Kinder dürfen ja erst mit 12 Jahren alleine Rad fahren. Wenn sie den Radfahrausweis gemacht haben, auch schon mit zehn Jahren.
Ist das bundesweit einheitlich geregelt oder gibt es Ausnahmen?
Die Helmpflicht für Fahrradfahrer ist Teil der Straßenverkehrsordnung und gilt in ganz Österreich. Beim Skifahren ist das anders. Da legt das Bundesland fest, ob eine Helmpflicht besteht. Die gilt dann für Kinder unter 15 Jahren. Niederösterreich hat die Helmpflicht für Radfahrer ausgeweitet. Dort gilt sie abseits der öffentlichen Straßen auch für Kinder bis 15 Jahren. Außerdem bezuschusst das Land den Kauf von Helmen und zahlt die Hälfte des Preises. Vorbildlich? Das mag empfehlenswerten Charakter haben. Es wurden sogar Helme gratis verteilt. Auf jeden Fall ist das eine positive Maßnahme. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen einen Helm tragen.