Bauherrenhaftpflicht: „Betreten verboten“ reicht nicht aus!
Wer ein Haus oder eine Wohnung neu baut oder umbaut, benötigt ausreichend finanzielle Mittel, einen guten Architekten und zuverlässige Handwerker.
Ebenso wichtig ist die umfassende Absicherung vor möglichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, weshalb entsprechende Versicherungen (am besten VOR dem ersten Spatenstich) abzuschließen sind.
Eine Baustelle sicher zu gestalten, ist nicht immer einfach.
Umso wichtiger ist der richtige Schutz während der Bauzeit. Beispiele für Schäden gibt es genug: ein Gerüst stürzt um und beschädigt parkende Autos; Kinder spielen auf der Baustelle und verletzen sich; ein Besucher stürzt bei der Besichtigung des Rohbaus vom ungesicherten Balkon; ein Gehweg ist nicht ausreichend beleuchtet, weshalb ein Passant in der Dämmerung über das Material fällt und sich verletzt. Verantwortlich für die Absicherung der Baustelle ist immer der Bauherr – auch dann, wenn er Fremdfirmen mit dem Haus- oder Wohnungsbau beauftragt hat.
Ein Schild „Betreten verboten“ befreit den Bauherrn nicht von der Sicherungspflicht des Bauvorhabens und schon gar nicht vor möglichen Schadenersatzansprüchen.
Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der Bauherr vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden am Bau geschützt.