CMR – Frächterhaftpflichtversicherung für österreichische Unternehmen
Im Rahmen der Frächterhaftpflichtversicherung (CMR-Versicherung) sind Frachtgüter aller Art einschließlich Kühlguttransporte vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung gemäß den Haftungen derFrachtführer versichert.
Versichert ist auch der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen/Lenker bis zu der in der Polizze festgesetzten Versicherungssumme, was für den Frachtführer eine nicht unerhebliche Sicherheit darstellt.
Versicherbar sind auch Kabotage- Transporte (Fahrten innerhalb des Europäischen Auslandes) in den EU-Mitgliedsstaaten, sowie Forderungen aus Lieferfristüberschreitungen im Umfange der gesetzlichen Haftungsbestimmungen und Ladungsentsorgungskosten. Der örtliche Deckungsbereich erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinne, einschl. dem asiatischen Teil der Türkei.
Die Versicherungssummen/Höchstersatzgrenzen können variabel je nach KFZ-Nutzlast bis EUR 1,5 Mio vereinbart werden. Diverse Zusatzdeckungen (wie zum Beispiel die Versicherung von Umzugsgut) auf Anfrage.
Die Prämienberechnung erfolgt entweder auf Basis einer Jahrespauschalprämie pro Fahrzeugeinheit, oder nach dem Jahresumsatz.
(wird nur für Firmen mit Sitz in Österreich und eigenem Furpark angeboten)
Versichert ist die gesetzliche/vertragliche Haftung Güterschäden Reine Vermögensschäden – „keine Eigenschäden“ Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (RS) „Regelhaftung“ gem. Art 23 CMR Haftung bis zum Wert des Gutes am Abgangsort (Zeitpunkt der Übernahme“ – maximal 8,33 SZR/kg (ca. EUR 10 -14/kg) des Rohgewichtes (Ware samt Verpackung) Lieferfristüberschreitung: max. Höhe der Fracht CMR - Keine Haftung für Güterfolgeschäden (Pönalen, entgangener Gewinn) Subsidiärversicherung – Fremdfrächterdeckung Zusatzdeckungen: Be- Entladung, Kabotage, HG – Fährversichung, Bergungs - Entsorgungskosten Versicherungssumme: je Transport bei Art 29 – volle Summe – nicht kg - Begrenzung CMR-Versicherung, für Frächter die wichtigste Versicherung!